Heimat- und VerkehrsVerein Wasserliesch e.V.

Satzung

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Satzung des Heimat- und Verkehrsvereins Wasserliesch e.V. nach erfolgtem Änderungsbeschluss in der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 13. März 2015

§ 1

Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen „Heimat-und Verkehrsverein Wasserliesch e.V.“
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Wasserliesch

§ 2

Zweck und Aufgabe des Vereins

  1. Der Verein ist eine freie, unabhängige und gemeinnützige Einrichtung. Er ist überparteilich und konfessionell nicht gebunden. Er dient der Natur- und Kulturpflege unserer Heimat.
    Die Pflege mitbürgerlicher Verantwortung, demokratischen Denkens und Handelns gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben.
  2. Die Vereinsarbeit umfasst insbesondere:
    a) Verschönerung des Ortsbildes
    b) Erhaltung wertvoller Kulturgüter und Denkmäler
    c) Erschließung neuer Wanderwege
    d) Pflege wertvollen Brauchtums
    e) Schutz der Naturlandschaft
    f) Veranstaltungen zur Pflege der der heimatlichen Kultur- und Naturpflege ebenso wie zur Pflege der Geselligkeit
    g) Information des Bürgers über das Geschehen in der Heimatgemeinde
    h) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine
        Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als M
    itglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln
        des Vereins erhalten.
    i) Der Verein darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch
       unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigen.

§ 3

Organe des Vereins

  1. Der leitende Vorsitzende und sein Stellvertreter
  2. Der Vorstand
  3. Die Mitgliederversammlung

§ 4

Der leitende Vorsitzende

  1. Der leitende Vorsitzende und sein Stellvertreter werden durch die Mitgliederversammlung geheim gewählt.
  2. Der Vorsitzende – im Verhinderungsfall sein Stellvertreter – vertritt als Mitglied des Vorstandes der Verein gerichtlich und außergerichtlich.
  3. Dem Vorsitzenden - im Verhinderungsfall seinem Stellvertreter – obliegt die Leitung des Vereins gem. § 2 dieser Satzung. Außerdem fördert er die Koordination und Kooperation mit anderen Vereinen und Einrichtungen auf örtlicher und überörtlicher Ebene.
  4. Der Vorsitzende - im Verhinderungsfall sein Stellvertreter – lädt zu den Sitzungen des Vorstandes und zu der Mitgliederversammlung ein und führt darin den Vorsitz.
  5. Zur Erledigung der laufenden Geschäfte stehen dem leitenden Vorsitzenden und seinem Stellvertreter ein 1. und 2. Kassenführer und ein 1. und 2. Schriftführer zur Seite; sie werden ebenfalls durch die Mitgliederversammlung geheim gewählt.

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